Rudern auf dem Müggelsee: Berliner Sportverbände vereinbaren 6 goldene Regeln mit dem Senat

Auch wenn der Große Müggelsee auf der anderen Seite Berlins liegt, verschlägt es die Märkerinnen und Märker doch regelmäßig auf den größten Berliner See. Seit März 2018 gelten dort neue Regelungen zum Schutz der Natur: Rudern bleibt dabei erlaubt, wenn 6 goldene Regeln eingehalten und die Flächen des Naturschutzgebietes gemieden werden.


Ausweisung von Schutzgebieten

Seit Sommer 2017 ist der Große Müggelsee mit dem Fredersdorfer Mühlenfließ und dem Seitengewässer „Die Bänke“ ein Landschaftsschutzgebiet (LSG). Einige Uferbereiche des Großen Müggelsees und ein Teil des Fredersdorfer Mühlenfließ wurden zudem als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Diese Bereiche sind aufgrund ihrer Röhrichte, See- und Teichrosen­bestände Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und bedürfen besonderen Schutz.


Freiwillige Vereinbarung zwischen Sportverbänden und Senat

Mit der Ausweisung der Schutzgebiete stellte sich die Frage, wie z. B. Ruderer, Kanuten und Segler, also nichtmotorisierte Wassersportarten, ihren Sport in Zukunft naturschutzverträglich auf dem See ausüben können.

Am 13. März wurde dazu nun eine freiwillige Vereinbarung getroffen. Der Landessportbund Berlin (LSB), der Landesruderverband (LRV) und die Fachverbände Segeln und Kanu haben darin mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 6 goldene Regeln festgelegt, unter deren Einhaltung das Landschaftsschutzgebiet weiterhin befahren werden darf. Die Bereiche des Naturschutzgebiets dürfen dagegen nicht mehr genutzt werden. Zum Schutz der dort lebenden Flora und Fauna sollen die Boote zudem einen angemessenen Abstand zu den ausgewiesenen Flächen einhalten.


Spreedurchfahrt im Mai 2019

Mit an der Ausarbeitung der Vereinbarung beteiligt war auch die 2. Vorsitzende des Märkischen Rudervereins, Angela Haupt, in ihrer Funktion als Beisitzerin für Ruderreviere und Umwelt im Vorstand des Landesruderverbands Berlin (LRV). Sie kann außerdem noch eine schöne Neuigkeit mitteilen: Bei Gesprächen mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) wurde dem LRV zugesagt, dass es im Mai 2019 erstmals seit der im September 2015 stattgefundenen Demonstration wieder eine genehmigte Stadtdurchfahrt auf der Spree für Ruderboote geben wird. Ferner ist es Ziel, diese Genehmigung künftig ein Mal jährlich zu erhalten.


Die 6 goldenen Regeln

  1. Naturschutzgebiete und sensible Lebensräume des Großen Müggelsees meiden und achten: Ich befahre die in der Karte gekennzeichneten Naturschutzgebiete nicht und halte angemessenen Abstand zu ihnen.
  2. Ausreichenden Mindestabstand halten: Ich halte großzügigen Mindestabstand zu brütenden und rastenden Vögeln im Uferbereich und auf dem Wasser.
  3. Starten und Anlanden: Ich fahre nicht in Röhricht- und Schwimmblattzonen. Beim Anlanden nutze ich die dafür ausgewiesenen Plätze und Stege. Ich lasse den Anker nicht durch diese oder ähnliche Biotope schlagen.
  4. Beobachtung: Ich respektiere den Abstand zu wildlebenden Tieren und verhalte mich ruhig, wenn ich diese aus der Nähe beobachten oder fotografieren möchte.
  5. Sauberes Wasser und saubere Uferbereiche: Ich vermeide Müll und trage aktiv dazu bei, das Wasser und die Uferbereiche sauber zu halten und so auch für andere als freie Natur erlebbar zu machen. Ich entsorge meine Abfälle und Chemikalien an ausgewiesenen Sammelstellen.
  6. Botschafter: Ich bin Botschafter für diese Regeln und setze sie aktiv um.

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