Infos für Mitglieder

Mitglieder des Märkischen Rudervereins finden auf dieser Seite häufig benötigte Informationen.


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Termine & Kurse


Aufsichts-, Ordnungs- und Arbeitsdienst

Jedes volljährige Mitglied muss pro Jahr 10 Stunden Arbeitsdienst sowie ca. 2x im Jahr Aufsichts- oder Ordnunsgdienst leisten. Ausgenommen sind Mitglieder über 65 Jahre und Mütter mit Kindern unter sechs Jahren.

  • Beim Aufsichts- bzw. Ordnungsdienst werden an einem Sonntag der Betrieb im Bootshaus betreut bzw. die Räumlichkeiten (Clubraum, Umkleiden, WCs) aufgeräumt und gereinigt. Wer wann Aufsichts- bzw. Ordnungsdienst hat, wird in der Vereinszeitschrift „Der Märker“ veröffentlich. Es gibt keine separate Aufforderung!
  • Beim Arbeitsdienst wird zum Beispiel beim Ausbessern der Boote oder der Organisation einer Veranstaltung geholfen. Konkret gelten folgende Regeln:
    • Arbeitsstunden, die im Haus- und Bootsarbeitsdienst (siehe MR-Kalender) geleistet werden, werden 1:1 angerechnet. Eine Zeitstunde ist gleich eine Arbeitsstunde.
    • Mithilfe bei Veranstaltungen (Schnuppertag, An- und Abrudern, Pfingstbock etc.) wird pauschal nur mit bis zu 2 Stunden pro Veranstaltung angerechnet.
    • Für Mithilfe bei Ruderkursen gibt es pauschal 2 Stunden, für diejenigen, die mindestens an drei Ruderkursterminen als Übungsleiter oder Helfer im Einsatz waren.

Austritt aus dem Verein

Ein Austritt aus dem Verein ist zum Ende eines jeden Quartals möglich. Der Austritt muss dem Vorstand drei Monate vorher schriftlich mitgeteilt werden.